Berufsfelderprobung – Einzelmaßnahme

Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III

Zur Begleitung Ihrer beruflichen Eingliederung führen wir Maßnahmen zur Aktivierung durch, die Ihre passgenaue Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen. Durch Eignungsfeststellungen und berufliche Kenntnisvermittlung in verschiedenen Berufs­feldern werden Ihre Eingliederungsaussichten deutlich verbessert. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich beruflich neu erproben können und die für Sie passenden Herausforderungen finden.

Je besser Sie Ihre Möglichkeiten kennen, umso klarer zeichnet sich ein Weg ab, den Sie ge­hen können. Unser Tipp: Erst orientieren und die eigenen Wünsche und Ziele klären. Stellen Sie sich ganz einfache Fragen: Was kann ich? Was will ich? Was brauche ich?

bsw