Individuelles Bewerbercenter - Einzelunterricht

(Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt – § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III)

Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter unterstützt Sie durch individuelle Förderleistungen bei Ihrer beruflichen Eingliederung. Zur Begleitung dieses Prozesses führen wir Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung durch, die wir Ihre passgenaue Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarktunterstützen.

bsw